Kosten auch – nur nicht so viel
Denn hier können wir gut in Gruppen zusammen sitzen und es ist mir eine Freude, Disponenten, Fahrer, Logistiker, Transportbegleiter und den Nachwuchs – kurz, alle, die mit GST zu tun haben – zu schulen.
WO: Bei Ihnen vor Ort oder im Office in Frankfurt am Main
WANN: nach terminlicher Absprache möglich
WIE: einfach Kontakt aufnehmen und unverbindliches Angebot anfordern unter schulung@draaf.de
THEMEN:
Unterweisung nach § 70 StVZO
Inhalt: Häufig ist die regelmäßige Unterweisung des Fahrpersonals als nachzuvollziehende Auflage in einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO hinterlegt. Mit dieser Schulung erhalten Fuhrparkleiter oder Unternehmen das Werkzeug für diese Unterweisung an die Hand.
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO
Inhalt: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie der Autokran oder eine Schwertransportkombination können größer und/oder schwerer sein, als es die StVZO erlaubt. Für die Zulassung dieser Fahrzeugarten zur Teilnahme am Straßenverkehr sind Ausnahmen von der StVZO erforderlich. Diese Schulung macht fit für den richtigen Umgang mit diesen Genehmigungen.
Erlaubnisse nach § 29 Absatz 3 und Ausnahme- genehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO
Inhalt: Will man mit übergroßen und/oder überschweren Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen am Straßenverkehr teilnehmen, muss die Behördenlandschaft solche Bewegungen genehmigen. Die Schulung wird zeigen, welche Rechtsgrundlagen vorhanden sind und welche rechtlichen Möglichkeiten für die Genehmigungsanträge gegeben sind.
Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten
Inhalt: Die Verkehrsteilnehmer müssen vor den Gefahren, die von übergroßen und/oder überschweren Fahrzeugen ausgehen können, gewarnt werden. Hierfür werden sehr häufig Begleitfahrzeuge angeordnet. Mit dieser Schulung werden die Rechtsgrundlagen für Begleitfahrzeuge und deren Fahrpersonal dargelegt, aber auch klare Grenzen im Hinblick auf Befugnisse aufgezeigt.
Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV)
Inhalt: Die Begleitung von sehr großen Transporten erfolgt durch die Polizei. Dies wollten die Bundesländer nicht mehr. Damit zivile Personen weisungsbefugt anstelle der Polizei die Begleitung übernehmen dürfen, gibt es die StTbV. Die Schulung zeigt die Rechtsgrundlagen, die Ausbildung und die Rechte und Pflichten auf. Sie macht fit für den richtigen Umgang mit dieser ganz neuen Form der zivilen Begleitung.
Richtlinie zum Antrags- sowie Erlaubnis- und/oder Genehmigungsverfahren zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (RGST)
Inhalt: Die RGST bildet die Grundlage für die Beantragung von Genehmigungen im Rahmen der StVO sowie die sich aus dem Verfahren ergebenden Inhalte der Genehmigungsbescheide. Diese Schulung führt an den richtigen Umgang eines Antragstellers mit der RGST heran und zeigt die rechtlichen Möglichkeiten auf, falsche Genehmigungsbestandteile zu entdecken, mit ihnen umzugehen und welche Wege der Änderung bestehender Bescheide gegeben sind.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Inhalt: Alle behördlichen Genehmigungen werden mit einem Gebührenbescheid abgeschlossen. Die Höhe der Gebühren differiert, je nach Bescheidart. Insbesondere Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigung nach der StVO können sehr teuer werden, je nachdem, für welchen Umfang der Antragsteller sich entscheidet (z. B. Anzahl alternativer Fahrzeuge) oder welche Dimensionen ein Antrag im Hinblick auf Abmessungen und Gesamtmasse aufweist. Mit dieser Schulung werden Möglichkeiten aufgezeigt, Gebühren zu sparen und Gebührenbescheide zu prüfen. Aber auch die Sondergebühren, die erhoben werden können, werden dargelegt.